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Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln
Das BfR berät die Bundesregierung und die Länder zur Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form enthalten. Bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nur Vitamine und Mineralstoffe verwendet werden, die im Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt sind und die den in Anhang II dieser Richtlinie angegebenen Formen entsprechen.
Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form, unter anderem in Form von Kapseln, Tabletten, Pulverbeuteln und ähnlichen lebensmitteluntypischen Darreichungsformen in abgemessenen kleinen Mengen angeboten. Sie müssen mit einer Angabe über die empfohlene tägliche Verzehrmenge versehen sein, um Überdosierungen der Konzentrate zu vermeiden.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel
Obwohl Nahrungsergänzungsmittel in Form von Tabletten, Dragees oder als Pulver angeboten werden, sind sie keine Arznei- sondern Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Als Lebensmittel müssen sie vor allem sicher sein und dürfen keine Nebenwirkungen haben.
Sie dürfen nicht dazu bestimmt sein, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten. Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen Nahrungsergänzungsmittel nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die Sicherheit der Produkte sind die Hersteller verantwortlich. Die Überwachung der auf dem Markt angebotenen Nahrungsergänzungsmittel und der Herstellerbetriebe ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.
Bei normaler Ernährung überflüssig
Nahrungsergänzungsmittel sind für gesunde Personen, die sich normal ernähren, in der Regel überflüssig. Bei ausgewogener Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe, die er braucht. Auf der anderen Seite kann eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise nicht durch Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Fällen ist eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll, zum Beispiel mit Folsäure vor und in der frühen Schwangerschaft.
Welche Aufgaben erfüllt das BfR?
Im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewertet das BfR Nahrungsergänzungsmittel, die von den gesetzlichen Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes abweichen. Dabei werden mögliche Gefahren identifiziert, Expositionsschätzungen durchgeführt und die Risiken charakterisiert.
Darüber hinaus berät das BfR die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.
Rechtliche Grundlagen
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten nachfolgende rechtliche Grundlagen:
- Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel NemV
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Novel Food Verordnung
- Health Claims Verordnung
Obwohl die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel die Festsetzung von Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Nahrungsergänzungsmitteln vorsieht, wurden bisher weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene verbindliche Höchstmengen festgelegt. Das BfR hat Höchstmengen für die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln vorgeschlagen.
Stellungnahmen
(33)Fragen und Antworten
(3)Datum | Titel | Größe |
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09.02.2021 FAQ des BfR vom 20. Februar 2020, aktualisiert
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Jodversorgung in Deutschland wieder rückläufig - Tipps für eine gute Jodversorgung |
167.2 KB |
04.12.2018 FAQ des BfR
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Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln |
565.8 KB |
05.06.2008 Ergebnisprotokoll eines Expertengesprächs im BfR
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Fragen und Antworten zur Sicherheit von isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln und ergänzenden bilanzierten Diäten |
62.1 KB |
Information
(2)Datum | Titel | Größe |
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30.06.2009 Aktualisierte Information Nr. 025/2009 des BfR
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Vertrieb und Import von Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln |
37.3 KB |
19.07.2006 Information Nr. 034/2006 des BfR
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Müssen Fischverzehrer ihre Ernährung durch Fischöl-Kapseln ergänzen? |
150.5 KB |
Mitteilungen
(6)Präsentationen
(1)Datum | Titel | Größe |
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04.04.2008 Präsentation Dr. Ellen Ulbig, BfR
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Projekt: „Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel“ |
219.2 KB |
Forschungsprojekte
(1)Datum | Titel | Größe |
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08.05.2009 Projektbeschreibung des BfR
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Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel |
38.2 KB |
Methoden/methods
(1)Datum | Titel | Größe |
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07.02.2018 Information des BfR
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Bestimmung von Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Nahrungsergänzungsmitteln mittels SPE-LC-MS/MS: Methodenbeschreibung |
481.9 KB |
Publikationen - Merkblätter für Ärzte
(1)Datum | Titel | Größe |
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19.01.2022 Merkblatt für Ärzte
|
Jod, Folat/Folsäure und Schwangerschaft - Ratschläge für die ärztliche Praxis |
481.5 KB |
Publikationen - BfR-Wissenschaft
(2)Datum | Titel | Größe |
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24.09.2004 BfR-Wissenschaft 04/2004
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Verwendung von Mineralstoffen in Lebensmitteln |
1.6 MB |
13.08.2004 BfR-Wissenschaft 03/2004
|
Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln |
1.3 MB |
Sonstige Dokumente
(7)Datum | Titel | Größe |
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18.01.2007 Bericht des BfR
|
Folsäurestatus in Europa und Möglichkeiten der Intervention |
128.6 KB |
04.01.2006 Pressemitteilung des BfArM
|
BfArM schränkt die Anwendung Beta-Carotin-haltiger Arzneimittel ein |
32.8 KB |
16.11.2005 Gesundheitliche Bewertung Nr. 005/2006 des BfR
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Zusatz von Borsäure oder Borax in Nahrungsergänzungsmitteln |
147.1 KB |
27.08.2004 Information des BfR
|
Dänemark verbietet bestimmte angereicherte Lebensmittel |
57.7 KB |
18.01.2002 |
Toxikologische und ernährungsphysiologische Aspekte der Verwendung von Mineralstoffen und Vitaminen in Lebensmitteln. Teil I: Mineralstoffe (einschließlich Spurenelemente) |
208.7 KB |
15.02.2001 |
Richtlinie 2001/15/EG der Kommission über Stoffe, die Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen |
116.0 KB |
|
Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2008 - Abstracts |
414.6 KB |